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   VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12   

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VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12 (https://dejure.org/2012,41167)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2012 - 5 L 86.12 (https://dejure.org/2012,41167)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 5 L 86.12 (https://dejure.org/2012,41167)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Ein Beförderungsbewerber kann dementsprechend beanspruchen, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 11, BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14/02 -, juris Rn. 16).

    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., Rn. 16).

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, a.a.O., Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Die Beschaffung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der die Stelle ausschreibenden Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., Rn. 28).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Zwar entzieht sich die Tätigkeit freigestellter Mitglieder des Personalrats jeder dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160/90 -, juris Rn. 12, Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 13/05 - juris Rn. 17).

    Gemäß § 107 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), der (gemäß Art. 125 a GG weiterhin) bundeseinheitlich und unmittelbar in den Ländern gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 13), und § 43 Abs. 1 Satz 4 Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (LPersVG) darf dem freigestellten Personalratsmitglied aus seiner Personalratstätigkeit aber kein Nachteil bei seiner beruflichen Entwicklung entstehen.

    Im Falle der Bewerbung für ein Beförderungsamt erscheint es daher sachgerecht, vergangene Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten fortzuschreiben und die fiktive Nachzeichnung dem Qualifikationsvergleich bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt zugrundezulegen (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991, a.a.O., Rn. 12; Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9).

    Zu Unrecht wendet der Antragsgegner ein, für eine fiktive Fortschreibung einer vergangenen Beurteilung fehle es an einer belastbaren Tatsachengrundlage (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 10 ff.; Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 19), weil zwischen der letzten Beurteilung des Antragstellers und dem Zeitpunkt, für den die fiktive Fortschreibung zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zu erstellen ist, ein zu großer Zeitraum - tatsächlich von etwa 19 Jahren - liege und der Antragsteller vor dieser Beurteilung nur ein halbes Jahr in seinem seinerzeitigen Statusamt "Regierungsamtmann" im Dienst gewesen sei.

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Zwar entzieht sich die Tätigkeit freigestellter Mitglieder des Personalrats jeder dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160/90 -, juris Rn. 12, Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 13/05 - juris Rn. 17).

    Im Falle der Bewerbung für ein Beförderungsamt erscheint es daher sachgerecht, vergangene Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten fortzuschreiben und die fiktive Nachzeichnung dem Qualifikationsvergleich bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt zugrundezulegen (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991, a.a.O., Rn. 12; Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9).

    Insoweit ist auf vergleichbare Kollegen im LABO, gegebenenfalls auch bei anderen Dienststellen abzustellen, wobei dem Dienstherr bei der Bildung der Vergleichsgruppe aber ein weiter Ermessenspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Im Falle der Bewerbung für ein Beförderungsamt erscheint es daher sachgerecht, vergangene Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten fortzuschreiben und die fiktive Nachzeichnung dem Qualifikationsvergleich bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt zugrundezulegen (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991, a.a.O., Rn. 12; Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 C 11.09 -, juris Rn. 9).

    Zu Unrecht wendet der Antragsgegner ein, für eine fiktive Fortschreibung einer vergangenen Beurteilung fehle es an einer belastbaren Tatsachengrundlage (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 10 ff.; Urteil vom 21. September 2006, a.a.O. Rn. 19), weil zwischen der letzten Beurteilung des Antragstellers und dem Zeitpunkt, für den die fiktive Fortschreibung zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zu erstellen ist, ein zu großer Zeitraum - tatsächlich von etwa 19 Jahren - liege und der Antragsteller vor dieser Beurteilung nur ein halbes Jahr in seinem seinerzeitigen Statusamt "Regierungsamtmann" im Dienst gewesen sei.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Ein Beförderungsbewerber kann dementsprechend beanspruchen, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 11, BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14/02 -, juris Rn. 16).

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, a.a.O., Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., Rn. 22 ff.).

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Ob sich der Antragsteller, obwohl dessen Dienstherr das Land Berlin und nicht das LABO ist, wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes für die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung und weil ihm die Möglichkeit eröffnet ist, auf die Anfertigung einer Beurteilung durch das LABO hinzuwirken, wie ein externer Bewerber, d.h. wie ein solcher, der einem anderen Dienstherrn angehört, behandeln lassen muss, und ihn deshalb die Mitwirkungspflicht trifft, die stellenausschreibende Behörde in die Lage zu versetzen, den erforderlichen Eignungs- und Leistungsvergleich vorzunehmen, indem er bei seiner Dienststelle eine dienstliche Beurteilung und deren Fortschreibung erwirkt (vgl. dazu Hess.VGH, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, juris Rn. 4, VG München, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - M 5 E 05.2959 -, juris Rn. 22), kann auf sich beruhen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Selbst wenn den Bewerber eine Mitwirkungspflicht im dargestellten Sinne trifft, entbindet diese deshalb die stellenausschreibende Behörde nicht davon, den Bewerber auf seine Mitwirkungspflicht hinzuweisen und auf ihn einzuwirken, dass er die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung veranlasst (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 4 S 1402/91 -, juris Rn. 8).
  • VG München, 20.10.2005 - M 5 E 05.2959
    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Ob sich der Antragsteller, obwohl dessen Dienstherr das Land Berlin und nicht das LABO ist, wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes für die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung und weil ihm die Möglichkeit eröffnet ist, auf die Anfertigung einer Beurteilung durch das LABO hinzuwirken, wie ein externer Bewerber, d.h. wie ein solcher, der einem anderen Dienstherrn angehört, behandeln lassen muss, und ihn deshalb die Mitwirkungspflicht trifft, die stellenausschreibende Behörde in die Lage zu versetzen, den erforderlichen Eignungs- und Leistungsvergleich vorzunehmen, indem er bei seiner Dienststelle eine dienstliche Beurteilung und deren Fortschreibung erwirkt (vgl. dazu Hess.VGH, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, juris Rn. 4, VG München, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - M 5 E 05.2959 -, juris Rn. 22), kann auf sich beruhen.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O., Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 B 1155/07

    Behauptete Verletzung des Rechts auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12
    Die Kammer hat auch keine Zweifel daran, dass für eine fiktive Fortschreibung der - noch zu erstellenden - dienstlichen Beurteilung für den Zeitraum, als der Antragsteller als Gruppenleiter im Bereich Zentraler Service beim LABO tätig war, eine ausreichend große Vergleichsgruppe von Beamten gebildet werden kann, anhand deren Entwicklung die fiktive Nachzeichnung vorzunehmen ist (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 6 B 2496/03 -, juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 6 B 1155/07 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2005 - 6 B 2496/03

    Zulassung einer Ausnahme von einer Beförderungssperre; Laufbahnnachzeichnung bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2012

    Änderung des Systems der Laufbahnnachzeichnung

    Bisher ist die Rechtsprechung von einer hinreichenden Tatsachengrundlage bei der Nachzeichnung der Beurteilung von bis zu acht Jahren ausgegangen (OVG Hamburg, B. v. 25.9.2013 - 1 Bs 240/13 -juris Rn. 6: acht Jahre; VG Regensburg, B. v. 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615 - juris Rn. 25: siebeinhalb Jahre; VG Berlin, B. v. 11.12.2012 - 5 L 86.12 - juris Rn. 20: sieben Jahre).
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014

    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch

    Bisher ist die Rechtsprechung von einer hinreichenden Tatsachengrundlage bei der Nachzeichnung der Beurteilung von bis zu acht Jahren ausgegangen (OVG Hamburg, B.v. 25.9.2013 - 1 Bs 240/13 -juris Rn. 6: acht Jahre; VG Regensburg, B.v. 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615 juris Rn. 25: siebeinhalb Jahre; VG Berlin, B.v. 11.12.2012 - 5 L 86.12 - juris Rn. 20: sieben Jahre).
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